Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24.01.2025

  1. Gegenstand und Allgemeines

1.1. Die Avasome UG (haftungsbeschränkt), Altglienicker Ring 20, 15806 Zossen („Avasome“) ist Anbieterin und Betreiberin der app-basierten Plattform „Du bist dein Ort“. Über die mobile Applikation („DBDO App“) können Bürgerinnen und Bürger („Nutzer“) standortabhängige Vorfälle und Umstände im öffentlichen Raum einer Stadt oder Gemeinde (z.B. illegale Müllentsorgung, Straßenschäden, Vandalismus) melden und Bürgerinformationen abrufen. Für die öffentliche Verwaltung, insbesondere Kreise, Städte, Gemeinden und Stadtbezirke („Gemeinde“) bietet Avasome eine Software-as-a-service-Lösung an („DBDO Software“). Dadurch soll eine Optimierung der Kommunikation zwischen der Bürgerschaft und der Verwaltung zum Zwecke der Verbesserung des Stadt- und Straßenbildes und der allgemeinen Lebensqualität in der Stadt geschaffen werden.

1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („im Folgenden „AGB“ oder „Nutzungsbedingungen“) finden Anwendung auf zwischen Avasome und den Nutzern abgeschlossene Nutzungsverträge über die DBDO App (Ziffer 2) sowie auf zwischen  Avasome und Gemeinden abgeschlossene Nutzungsverträge über die DBDO Software (Ziffer 3).

1.3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Nutzungsvertrages gültige Fassung der Nutzungsbedingungen. Abweichende und/oder über diese Nutzungsbedingungen hinausgehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Avasome stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird von Avasome nicht gespeichert.

  1. Nutzungsbedingungen für die DBDO App

2.1. Leistungsbeschreibung

2.1.1. Avasome stellt den Nutzern die DBDO App zur Verfügung. Die DBDO App ermöglicht es den Nutzern, anonym standortabhängige Vorfälle und Umstände im öffentlichen Raum über den „Mängelmelder“, wie z.B. illegale Müllentsorgung, Straßenschäden, Vandalismus („Fälle“) an Avasome bzw. an die Gemeinde zu übermitteln. Zudem erhalten die Nutzer über die Funktion „Bürgerinformation“ (sofern an dem jeweiligen Ort verfügbar) aktuelle Informationen von der Gemeinde, etwa zu amtlichen Bekanntmachungen oder über bevorstehende Veranstaltungen, die der Nutzer direkt im eigenen Kalender speichern kann. Die Nutzer können zudem an Umfragen teilnehmen und Informationen zu Baugebieten und Straßensanierungen in einer Karte anzusehen („Service“).

2.1.2. Die DBDO App darf vom Nutzer ausschließlich für den privaten, nichtkommerziellen Bereich genutzt werden. Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind ausschließlich Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

2.1.3. Die Zurverfügungstellung der DBDO App und ihre Nutzungsmöglichkeit begründen keinen Rechtsanspruch seitens der Kunden oder Gemeinden. Avasome behält sich das Recht vor, die DBDO App nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern und/oder zu löschen oder deren Betrieb einzustellen.

2.1.4. Avasome bemüht sich, die fortlaufende Erreichbarkeit der DBDO App zu gewährleisten, übernimmt jedoch keine Haftung für deren dauerhafte Verfügbarkeit.

2.2. Vertragsschluss

2.2.1. Der zwischen Avasome und dem Nutzer geschlossene Nutzungsvertrag kommt mit dem Nutzer zustande, sobald dieser die heruntergeladenen und auf seinem Endgerät installierte DSDO App nutzt.

2.2.2. Der Service ist werbefinanziert, Avasome verlangt daher für die Nutzung der App vom Nutzer kein Entgelt. An die Nutzer wird in der App Werbung ausgespielt.

2.3. Technische Voraussetzungen

Die Nutzung der DBDO App setzt entsprechende kompatible Endgeräte sowie einen ausreichenden Internetzugang und/oder eine Telefonverbindung voraus, die der Nutzer auf eigene Verantwortung und Kosten bereitzuhalten hat. Avasome übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder die nicht ordnungsgemäße Übermittlung von Informationen und/oder Dienstleistungen, die darauf basieren, dass der Nutzer die erforderlichen Voraussetzungen nicht geschaffen hat.

2.4. Haftung

2.4.1. Avasome haftet gegenüber dem Nutzer nicht für die Richtigkeit der von der Gemeinde mittels der DBDO App an die Nutzer übermittelten Angaben. Für die Richtigkeit und die Aktualisierung dieser Informationen ist allein die Gemeinde verantwortlich.

2.4.2. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzern aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels der zwischen Avasome und dem Nutzern geschlossenen Verträge notwendig ist und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte (Kardinalpflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Avasome, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder den Plattformen beruhen.

2.4.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Avasome nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2.4.4. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 2.4.2. und 2.4.3. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Avasome, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

2.4.5. Webseiten Dritter: Avasome ist nicht verantwortlich für den Betrieb, die Qualität der Information und den Inhalt von Webseiten Dritter, die nicht der Kontrolle von Avasome unterstehen, aber auf die die Services von Avasome verweisen.

2.4.6. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von Ziffer 2.4.2. und 2.4.3. unberührt.

2.5. Sonstige Pflichten des Nutzers

2.5.1. Der Nutzer darf die App nicht dazu nutzen

  • Avasome bzw. der Gemeinde bewusst Fälle zu melden, die ausschließlich dem Zweck dienen, Aufwand bei Avasome bzw. der Gemeinde zu erzeugen;
  • pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte zu bewerben, anzubieten oder zu verbreiten;
  • die App durch den Einsatz von Schadsoftware zweckentfremdet zu verwenden;
  • Inhalte hochzuladen, die urheberrechtlich geschützt sind, es sei denn, der Nutzer hat die Rechte daran oder die erforderlichen Zustimmungen;
  • Rassistische, sexistische, beleidigende, verleumderische oder sonst rechtswidrige Inhalte oder Informationen zu verbreiten;
  • Fotos mit diffamierenden, anstößigen, rassistischen oder sonst rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu verwenden;
  • Werbung für Dritte zu betreiben;

2.5.2. Der Nutzer versichert, dass es sich bei den gemeldeten Fällen um tatsächlich vom Nutzer vorgefundene Fälle handelt, und der Nutzer nicht willentlich den gemeldeten Fall verursacht hat.

2.5.3. Der Nutzer versichert, mit der Eingabe von Daten, einschließlich dem Hochladen von Fotos, keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) zu verletzen.

2.5.4. Eine missbräuchliche Nutzung führt zur Beendigung des Nutzungsvertrages und zum Ausschluss des Nutzers.

2.5.5. Jeder Nutzer ist für seine persönliche Nutzung der App selbst verantwortlich. Der Nutzer hat insbesondere sicherzustellen, dass er die App nicht in einer Weise nutzt, die gesetzlichen Vorschriften widerspricht. Der Nutzer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass von der App angezeigte Ziele rechtmäßig befahren bzw. betreten werden dürfen. Etwaige Hausrechte privater oder öffentlicher Grundstückseigentümer hat der Nutzer eigenverantwortlich zu beachten. Der Nutzer hat zudem sicherzustellen, dass er, ggf. gemeinsam mit anderen Nutzern, nicht zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird, etwa indem öffentliche Wege oder Plätze blockiert oder über die gewöhnliche Widmung hinaus übermäßig genutzt werden.

2.6. Vertragsdauer und Kündigung

2.6.1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2.6.2. Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit durch Löschung der App kündigen.

2.6.3. Das Recht einer außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen die in Ziffer 2.5. aufgeführten Pflichten verstößt.

2.7. Urheberrechte

2.7.1. Avasome räumt den Nutzern das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich beschränkte und jederzeit widerrufliche Recht ein, auf die Services über die von Avasome zur Verfügung gestellten DBDO App allein für die hier dargelegten Zwecke zuzugreifen und diese entsprechend zu nutzen. Eine weitergehende Verwendung der DBDO App, einschließlich der dargestellten Bilder, Zeichen, Symbole oder Produktbeschreibungen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von Avasome nicht gestattet. Die DBDO App ist urheberrechtlich geschützt.

2.7.2. Bei der Nutzung der DBDO App ist es untersagt, die dort dargestellten Informationen sowie die mit den Services zusammenhängende Software zu kopieren, zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen. Es ist weiter untersagt zu der auf der DBDO App abgebildeten Dienstleistungen zu extrahieren (z.B. durch „Scraping“) und/oder die Informationen außerhalb der DBDO App weiterzuverwenden.

  1. Nutzungsbedingungen für die DBDO Software

3.1. Leistungsbeschreibung

3.1.1. Avasome stellt mit der DBDO Software eine kostenlose Software-as-a-Service-Lösung für Gemeinden zur Verfügung. Die DBDO Software darf nur von der öffentlichen Verwaltung genutzt werden und richtet sich insbesondere an Kreise, Städte, Gemeinden und Stadtbezirke (zusammen „Gemeinde“).

3.1.2. Die Zurverfügungstellung der Software an die Gemeinde erfolgt unentgeltlich, da das Angebot werbefinanziert ist.

3.1.3. Die DBDO Software kann über einen Webbrowser genutzt werden und umfasst die folgenden Leistungen:

  • Die Gemeinden können über ein Dashboard die über den „Mängelmelder“ in der DBDO App durch die Nutzer gemeldeten Fälle einsehen und bearbeiten. Zu diesem Zweck erhält die Gemeinde das vom Nutzer gesendete Foto, dass den Vorgang dokumentiert, eine Kurzbeschreibung des Falles sowie den Standort, an dem das Foto angefertigt wurde.
  • Die Gemeinde kann die Nutzer der DBDO App über das „Bürgerinformationssystem“ mit aktuellen Informationen versorgen, etwa zu amtlichen Bekanntmachungen z.B. zu geplanten Baugebieten und Straßensanierungen oder zu bevorstehenden Veranstaltungen, die der Nutzer direkt in dem eigenen Kalender speichern kann. Die Gemeinde kann Umfragen an die Nutzer stellen und Push-Benachrichtigungen versenden.
  • Über eine API-Schnittstelle kann die Gemeinde einen direkten Datentransfer zwischen der DBDO Software und den IT-Systemen der Gemeinde herstellen.

3.1.4. Die DBDO Software wird auf einem zentralen Server bei Avasome oder bei einem von Avasome beauftragten Hosting-Anbieter gehostet, um der Gemeinde Zugriff auf die DBDO Software zu ermöglichen.

3.1.5. Avasome ist es gestattet, für die Erbringungen von Leistungen nach Ziffer 3 dieser Nutzungsbedingungen Subdienstleister einzusetzen.

3.2. Registrierung und Verifizierung der Gemeinde

3.2.1. Der Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde und Avasome kommt mit der Online-Registrierung der Gemeinde unter www.dubistdeinort.de zustande. Im Rahmen der Registrierung sind der Name und die Anschrift der Gemeinde, eine gültige E-Mail-Adresse der Gemeinde, der Name der zuständigen Kontaktperson sowie ein Passwort anzugeben. Zudem ist zu bestätigen, dass die Registrierung durch eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen wird. Vor Abschluss der Registrierung können die eingegebenen Angaben kontrolliert und korrigiert werden. Um die Registrierung abzuschließen ist die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen erforderlich, welche verfügbar sind unter dubistdeinort.de/files/agb und dubistdeinort.de/datenschutzerklaerung.

3.2.2. Nach erfolgreicher Registrierung sendet Avasome eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse der Gemeinde. Die Verifizierung erfolgt durch das Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links. Avasome behält sich das Recht vor, zur Verifizierung der Legitimation weitere Dokumente, wie z.B. ein amtliches Schreiben, anzufordern.

3.3. Zurverfügungstellung der DBDO Software; Verfügbarkeit

3.3.1. Die DBDO Software wird auf einer von Avasome lizenzierten Serverinfrastruktur gehostet. Avasome stellt die DBDO Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der DBDO Software steht, zur Nutzung bereit (der „Übergabepunkt“). Die Gemeinde ist für die Internetverbindung zwischen der Gemeinde und dem Rechenzentrum und die dazu erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzwerkverbindung) verantwortlich.

3.3.2. Avasome beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten Fehler an der DBDO Software. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die DBDO Software die vertraglich vereinbarten Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der DBDO Software unmöglich oder eingeschränkt ist.

3.3.3. Avasome wird tägliche Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

3.4. Beratungs- und Supportleistungen

3.4.1. Avasome bietet während der offiziellen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag außer an Feiertagen von 10 bis 18 Uhr) Support-Dienstleistungen per E-Mail an. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Avasome ist nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs- oder Schulungsleistungen verpflichtet.

3.4.2. Die Rechte der Gemeinde im Fall von Mängeln an der DBDO Software bleiben unberührt.

3.5. Lizenz

3.5.1. Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an und im Zusammenhang mit der DBDO Software verbleiben bei Avasome, soweit sie der Gemeinde nicht ausdrücklich nach diesen Nutzungsbedingungen eingeräumt werden. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung der DBDO Software entstehenden Urheberrechte, Know-How und Geschäftsgeheimnissen, Rechten an Design oder sonstigen Inhalten, die Avasome unter diesen Nutzungsbedingungen erwirbt, verfasst, entwickelt oder auf andere Weise generiert.

3.5.2. Avasome räumt der Gemeinde hiermit ein einfaches Nutzungsrecht an der DBDO Software ein. Die Nutzungsbefugnis beinhaltet das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Recht, die DBDO Software für die Dauer und vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen (die „Lizenz“).

3.5.3. Die Gemeinde hat die DBDO Software in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck der DBDO Software, diesen Nutzungsbedingungen, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und im vereinbarten Umfang zu nutzen.

Insbesondere darf die Gemeinde die DBDO Software nicht

  • ändern, dekompilieren, disassemblieren, rekonstruieren oder in sonstiger Art und Weise bearbeiten;
  • technischen Angriffen aussetzen (bspw. DDoS oder Brute-Force-Angriffe);
  • nutzen, um eine konkurrierende Softwarelösung zu entwickeln oder einem Dritten dabei zu helfen;
  • zur Verbreitung von illegalen und/oder rechtsverletzenden Inhalten verwenden; und/oder
  • verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, übertragen oder in einer anderen Art und Weise kommerziell verwerten oder Dritten zugänglich machen.

3.5.4. Für den Fall eines Verstoßes der Gemeinde gegen diese Ziffer 3.5. fallen sämtliche, in diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte automatisch an Avasome zurück. Eine danach weitergehende Verwendung der DBDO Software durch die Gemeinde stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Zudem behält sich Avasome vor, rechtsverletzende Inhalte zu löschen und/oder die hierunter erbrachten Dienste zu beenden.

3.6. Pflichten der Gemeinde

3.6.1. Die Gemeinde hat Avasome sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 3 dieser Nutzungsbedingungen erforderlich sind.

3.6.2. Die Gemeinde hat sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb der DBDO Software („Systemvoraussetzungen“) gegeben sind. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegen allein in der Verantwortung der Gemeinde.

3.6.3. Die Gemeinde hat die Log-In-Daten sicher zu verwahren und darf diese Dritten nicht zugänglich machen.

3.6.4. Die Gemeinde hat, soweit sie im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten verarbeitet, als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO sicherzustellen, dass die Verarbeitung im Rahmen der datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen erfolgt.

3.6.5. Die Gemeinde ist allein für die von ihr hochgeladenen Inhalte im Rahmen der Nutzung der DBDO Software verantwortlich (die „Inhalte“).

3.6.6. Die Gemeinde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

3.6.7. Die Gemeinde stellt Avasome von allen Ansprüchen, Rechtsstreitigkeiten, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Kosten (einschließlich Gerichtskosten und Anwaltskosten) und Verbindlichkeiten („Verluste“), die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Nutzung der DBDO Software durch die Gemeinde; (ii) jeder Verletzung einer in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Pflichten der Gemeinde bzw. Verbote durch die Gemeinde; (iii) jedem Anspruch, nachdem die über die DBDO Software verbreiteten Inhalte der Gemeinde Schäden an einem Dritten verursacht haben, ergeben.

3.6.8. Im Falle einer vorgenannten Geltendmachung von Ansprüchen Dritter wird die Gemeinde Avasome alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Prüfung der Forderung und zur Abwehr dieser Forderung erforderlich sind. Die Gemeinde stellt die Informationen unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung.

3.7. Haftung

3.7.1. Avasome haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden

  • wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;
  • wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft;
  • im Rahmen einer Garantie;
  • in Falle einer gesetzlich zwingend vorgesehenen Haftung wie dem Produkthaftungsgesetz.

3.7.2. Avasome haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch Avasome oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, die den Kern des Vertrages bestimmen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner üblicherweise vertrauen durfte.

3.7.3. Im Übrigen ist eine Haftung von Avasome, seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

3.7.4. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen betreffend das eigene Handeln von

Avasome ist der Gemeinde bekannt, dass Avasome die von den Nutzern der App gemeldeten Fälle nicht überprüft oder sonst Kenntnis vom Gegenstand der Fälle erlangt. Sofern Nutzer die App entgegen den verbindlichen Geschäftsbedingungen nutzen, und bspw. unrichtige Meldungen machen oder rechtswidrige Inhalte über die App versenden, hat Avasome hierauf keinen Einfluss. Eine Haftung für die von den Nutzern gemeldeten Fälle ist daher ausgeschlossen.

3.8. Gewährleistung

3.8.1. Die von Avasome zur Verfügung gestellte DBDO Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung nach diesen Nutzungsbedingungen. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferungen gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

3.8.2. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.

3.8.3. Avasome übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich mit dem Einsatz der DBDO Software verbundenen geschäftlichen Erwartungen der Gemeinde realisieren.

3.8.4. Avasome übernimmt ohne ausdrückliche Bestätigung keine zusätzliche Garantie für die DBDO Software.

3.8.5. Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den in Ziffer 3.8. genannten Beschränkungen.

3.9. Vertragsdauer und Kündigung

3.9.1. Der Nutzungsvertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen.

3.9.2. Die Gemeinde kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Eine Kündigung erfolgt durch das Löschen des Accounts.

3.9.3. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere bei einem Verstoß der Gemeinde gegen Ziffer 3.6. vor.

3.9.4. Unmittelbar nach Beendigung des Vertrages und in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen ist jede Partei verpflichtet, auf Verlangen der anderen Partei alle in Ziffer 3.12. genannten vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu vernichten.

3.9.5. Die Kündigung des Vertrages hat keine Auswirkungen auf Rechte oder Verbindlichkeiten, die vor oder nach der Kündigung entstanden sind, noch auf Vertragsbestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, nach der Kündigung fortzuwirken.

3.9.6. Im Falle der Beendigung des Vertrages erlöschen alle der Gemeinde eingeräumten Nutzungsrechte an der DBDO Software sofort und die Gemeinde hat die Nutzung der DBDO Software einzustellen.

3.10. Marketing

Avasome ist berechtigt, den Namen und ein ggf. vorhandenes Logo/Wappen der Gemeinde für Referenzzwecke auf der Webseite, der App und in Werbematerialien zu benutzen, um die Gemeinde als Kunden von Avasome auszuweisen. Darüberhinausgehende Verwendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde mindestens in Textform (z.B. per Email).

3.11. Vertraulichkeit

3.11.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind (die „vertraulichen Informationen“), dauerhaft geheim zu halten und entsprechende zumutbare Maßnahmen zu treffen, um diese geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwertung nicht ausdrücklich unter Einhaltung der gesetzlichen Schriftform zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Die Offenlegung ist nur gegenüber Mitarbeitern und Angestellten zulässig, die unmittelbar mit der Vertragsdurchführung befasst sind (need to know). Diese sind, wenn sie nicht von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, schriftlich zur Einhaltung mindestens der Geheimhaltungspflichten nach diesem Vertrag zu verpflichten. In jedem Fall wird der Empfänger von vertraulichen Informationen die andere Partei im Voraus und unverzüglich über entsprechende Anforderungen und/oder Auskunftsersuche von Dritten informieren.

3.11.2. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne der Regelungen dieser Ziffer 3.12., wenn sie

  • der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen haben;
  • allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden;
  • der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

3.11.3. Die Verpflichtungen der Regelungen dieser Ziffer 3.11 überdauern die Beendigung dieses Vertrags um drei (3) Jahre.

3.11.4. § 5 GeschGehG bleibt durch diese Ziffer unberührt.

3.12. Sonstiges

Die Gemeinde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Avasome mindestens in Textform keine ihrer Ansprüche oder Rechte aus diesem Nutzungsvertrag abtreten oder übertragen.

  1. Datenschutz

Im Rahmen der Nutzung der DBDO App und der DBDO Software verarbeitet Avasome personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten und E-Mail-Adressen. Bitte entnehmen Sie weitere Details unserer Datenschutzerklärung https://www.dubistdeinort.de/files/privacy-policy.

  1. Schlussbestimmungen

5.1. Es gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt der Nutzung auf der Website hinterlegten und einbezogenen AGB. Avasome behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB zu ändern, insbesondere um rechtlichen und/oder technischen Entwicklungen oder Einschränkungen gerecht zu werden. Die Nutzer sowie die Gemeinden werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der AGB mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen informiert. Die Nutzer und die Gemeinden können der Änderung innerhalb dieses Zeitraums widersprechen. Nach Ablauf der Frist tritt die Änderung in Kraft. Widerspricht der Nutzer oder die Gemeinde hat Avasome das Recht, das Nutzerverhältnis außerordentlich zu kündigen.

5.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

5.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist, sofern anwendbar, der Sitz von Avasome.

 

 

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